Legasthenie
Legasthenie-Gutachten durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen eine Testung und eine Gutachtenerstellung bzgl. Legasthenie durchführen. Genauere Informationen sind auf folgendem PDF niedergeschrieben: Landesverband Legasthenie & Dyskalkulie Baden-Württemberg e.V.
Legasthenie-Diagnostik
In meiner Praxis führe ich anhand standardisierter Teilleistungstests eine professionelle Legasthenie- Diagnostik durch. Diese Leistung wird von Ihrer Krankenkasse abgedeckt. Beim Vorliegen einer solchen Teilleistungsstörung kann die Schule auf Basis einer von mir ausgestellten Bescheinigung einen Nachteilsausgleich gewähren.
Kennzeichen einer LRS können sein:
- Langsames Erlernen der Buchstaben und der entsprechenden Lautzuordnung
- Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Buchstaben beim Lesen und Schreiben
- Ganze Wörter werden beim Lesen ausgelassen oder ersetzt
- Das „Zusammenziehen“ der Einzellaute beim Lesen gestaltet sich sehr schwierig
- Auffallend langsames oder stockendes Lesen, evtl. Verrutschen in den Zeilen
- Das Kind kann den Sinn des Gelesenen nicht wiedergeben
- Große Schwierigkeiten beim Schreiben von Buchstaben, Wörtern und Sätzen – mit vielen Fehlern und evtl. unleserlicher Handschrift
- Hohe Fehlerzahl beim mündlichen Buchstabieren
- Geringe Motivation zum Lesen und Schreiben
(vgl. Prof. Dr. med Schulte-Körne: Ratgeber Legasthenie)
- Evtl. auch körperliche und psychische Symptome (z.B. Bauchschmerzen, Schulunlust, Schulangst, Prüfungsangst, Niedergeschlagenheit, Zurückziehen, Rückgang des Selbstbewusstseins, Selbstabwertung, „Hibbeligkeit“ oder Aggressivität)
Aufbau der Legasthenie-Diagnostik
Sollten Sie sich entschieden haben, Ihr Kind auf Legasthenie testen zu lassen, so vereinbaren Sie bitte während der Sprechzeiten Termine.
Es werden vier Termine benötigt:
- Erstgespräch (ohne Kind möglich)
- Intelligenztestung (IQ wird ins Verhältnis zu den Lese- und Rechtschreib-Fähigkeiten des Kindes gesetzt)
- Testung Legasthenie (lautes Lesen, leises/sinnentnehmendes Lesen, Rechtschreibung)
- Auswertungsgespräch (ohne Kind möglich)
Gutachten nach §35a SGB VIII
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass die Kosten für eine lerntherapeutische Behandlung der festgestellten Legasthenie auf Basis des §35a SGB VIII vom Jugendamt übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: legasthenie-lvl-bw.de, bvl-legasthenie.de
In der Schule können durch ein Gutachten ein Nachteilsausgleich oder Notenschutz ermöglicht werden.
In meiner Praxis kann ich ein dafür vom Jugendamt bzw. der Schule gefordertes Gutachten kostenlos für Sie erstellt.
Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne weiter!