AOK - Facharztvertrag und Psychotherapie
Sind Sie im AOK-Facharztvertrag?
Die AOK unterstützt mit ihrem Facharztvertrag Psychotherapie, und zwar auf eine wirklich tolle Art und Weise. Denn der AOK-Facharztvertrag ermöglicht in Baden-Württemberg Versicherten (und uns Praxen) recht unbürokratisch, bei Bedarf kurzfristig Psychotherapie anzubieten. Das führt tatsächlich dazu, dass die AOK AOK-Versicherten regelmäßig Psychotherapieplätze anbieten kann, wenn diese im Facharztvertrag sind.
Was hat der AOK-Facharztvertrag mit Psychotherapie zu tun?
Mitglieder im AOK-Facharztvertrag Baden-Württemberg haben größere Chancen auf einen zeitnahen Psychotherapie-Platz. Denn viele Praxen (nun auch ich) können dank der tollen Bedingungen zusätzliche Therapieplätze für AOK-Versicherte im Facharzt-Vertrag anbieten.
Ich als Psychotherapeut habe einen Vertrag über das AOK-Facharztprogramm abgeschlossen. Das heißt ich darf einen Patienten direkt, unkompliziert und unbürokratisch behandeln. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Die Behandlung darf je nach Bedarf als Einzeltherapie, als Gruppentherapie oder auch in Kombination stattfinden. Und zwar so lange, wie es notwendig ist, damit der Patient wieder schnellstmöglich gesund wird.
Dabei müssen Sie als Eltern natürlich nicht selbst wissen, ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dies wird das Thema der ersten Sitzungen sein, wenn Sie sich mit Ihrem Kind bei uns vorstellen. Ich überprüfe die Formalien, dann diagnostiziere Ich gründlich. Wenn alles passt, entwickeln wir einen passenden Therapieplan.
Was sind die Rahmenbedingungen?
AOK-Versicherte können in den Hausarztvertrag eintreten, wenn ihr/e Hausarzt/Hausärztin Mitglied im AOK-Hausarztvertrag ist. Der Hausarztvertrag bietet einige Vorteile, fragen Sie dazu am Besten direkt Ihre AOK. Nach einer gewissen Wartezeit (normalerweise ein Quartal), kann das AOK-Mitglied dann zusätzlich dem Facharztvertrag beitreten. Dadurch haben die Versicherten dann einige Vorteile, wenn sie Fachärzt*innen benötigen. Da Psychotherapeuten/innen ebenfalls als Fachärzte/innen betrachtet werden, gibt es auch einige Vorteile, wenn man einen Psychotherapieplatz sucht. Ein riesiger Vorteil ist es, dass viele Praxen (z.B. nun auch ich) zusätzliche Therapieplätze haben, die vor allem für Mitglieder des AOK-Facharztvertrags zur Verfügung stehen*.
- Der/die Versicherte ist Mitglied der AOK Baden-Württemberg
- Der/die Versicherte ist im Hausarztvertrag der AOK eingeschrieben
- Zusätzlich ist er/sie im Facharztvertrag eingeschrieben
- Die Psychotherapeutin der Wahl ist Mitglied des AOK-Facharztvertrags (und kann einen freien Therapieplatz anbieten)
- Der/die Versicherte hat eine Diagnose, für die Psychotherapie sinnvoll ist (z.B. PTBS, Depression, Angststörung oder Panik)
Wenn all dies vorliegt, kann es ganz schnell und unbürokratisch gehen.
Sie sind bzw. Ihr Kind AOK-Mitglied, aber nicht im Facharztvertrag?
Was, wenn Sie nicht im AOK-Facharztvertrag eingeschrieben sind, sich aber einschreiben lassen möchten?
Das geht natürlich, es dauert aber ein bisschen:
- Das Hausarztprogramm ist der erste Schritt. Nur wenn Sie im Hausarztprogramm eingeschrieben sind, können Sie sich zusätzlich ins Facharztprogramm einschreiben lassen.
- Wenn Sie die Vorteile des Programms überzeugen, sprechen Sie am besten mit Ihrer/m Hausarzt/in über den AOK-Hausarzt- und AOK-Facharztvertrag und lassen sich genau erklären, was eine Einschreibung konkret für Sie und Ihr Kind bedeutet.
- Wenn Sie dann eine Einschreibung wünschen und wenn Ihr/e Hausarzt/-ärztin Mitglied des Programms ist (sehr häufig), dann können Sie sich direkt dort in den Hausarztvertrag einschreiben.
- Es dauert typischerweise ein Quartal (drei Monate), bis die AOK Ihnen die Mitgliedschaft im Hausarzt-Programm bestätigt hat.
- Erst dann können Sie sich
- Zusätzlich bei einer/m Facharzt/in einschreiben. Das könnten z.B. ich sein (Ihre Psychotherapie-Praxis) oder ein/e andere/r Facharzt/in, der/die im Programm eingeschrieben ist
- Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, kann ich (oder eine andere Facharztpraxis) Sie direkt nach der Einschreibung in den Facharzt-Vertrag behandeln
Sie sind nicht AOK-Mitglied?
Sie sind nicht AOK-Mitglied, möchten aber trotzdem eine Psychotherapie bei mir machen?
Das ist grundsätzlich natürlich möglich, ich arbeite mit allen Kassen.
Allerdings unterliege ich einer „Deckelung“ der Kassenärztlichen Vereinigung (Dachverband der Krankenkassen). Das bedeutet, dass ich nur bis zu einer bestimmten Grenze PatientInnen behandeln kann, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Und leider übersteige ich die Deckelung in der Regel deutlich. Deshalb sind oft keine Termine möglich, auch wenn ich theoretisch die Zeit hätten.
Anders bei Selektiv-Verträgen (der AOK-Facharztvertrag ist ein Selektivvertrag):
PatientInnen, deren Krankenkassen über Selektivverträge für Psychotherapie verfügen, darf ich jenseits der „Deckelung“ Therapieplätze anbieten. Es gibt neben der AOK mehrere BKKs, die das tun.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse, wenn das interessant für Sie ist.
Zusammenfassend bin ich voll des Lobes für die AOK Baden-Württemberg. Sie hat mit dem Facharztvertrag die Versorgung mit Psychotherapie wirklich verbessert. Denn darüber ist es möglich, Therapien über die Deckelung hinaus anzubieten. Außerdem ist Psychotherapie innerhalb des Facharztvertrags sehr gut und flexibel einsetzbar.
Schade, dass nicht mehr Krankenkassen Selektiv-Verträge anbieten.
FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg
Patientenvorteile durch die Selektivverträge auf einen Blick
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*Das gilt ebenso für Mitglieder einiger BKKen, die dem Selektivvertrag für Psychotherapie angehören.